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Datum 12.08.2017

Bei dem in der aktuellen Berichterstattung vom 11. und 12.08.2017 als „Zielvereinbarung“ bezeichneten Dokument vom 23.01.2017 handelt es sich um ein internes Arbeitspapier. Es entspricht nicht dem Inhalt der tatsächlich getroffenen Vereinbarungen zwischen Bundesamt und Bundesinnenministerium.

Weder eine Vorgabe zum Rückstandsabbau auf 79.000 Verfahren Ende Mai, noch eine durchschnittliche Gesamtverfahrensdauer von 6 Monaten sind in der gültigen Zielvereinbarung enthalten. Unabhängig davon schreitet der Abbau der anhängigen Verfahren im Bundesamt zügig voran und liegt schon jetzt deutlich unter dem Stand vor den hohen Zugangszahlen im Jahr 2015. Damit hat das Bundesamt das Ziel des Rückstandsabbaus bis Ende Mai nahezu erreicht. Die Verfahrensdauer bei Neuverfahren liegt mit derzeit unter zwei Monaten deutlich unter dem Zielwert, weitere Zielstellungen zur Verfahrensdauer gibt es nicht.

Im Einzelnen:

Die historisch hohen Zugangszahlen der Jahre 2015 und 2016 von in Deutschland schutzsuchenden Menschen haben das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor außergewöhnlich hohe Anforderungen gestellt. Durch den gemeinsamen Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamts und vieler unterstützender Kräfte aus anderen Behörden ist es gelungen, die Mehrheit der Altverfahren (Asylanträge, die vor dem 1.1.2017 gestellt wurden), abschließend zu entscheiden. Seit Oktober 2016 sinkt die Zahl der beim Bundesamt anhängigen, d.h. noch nicht entschiedenen Asylverfahren kontinuierlich. Ende Juli 2017 waren nur noch 129.467 Verfahren anhängig, davon 81.432 sogenannte Altverfahren aus 2016 und früher (zum Vergleich: Zu Beginn des Jahres 2017 waren es rund 434.000).

Der Abbau schreitet planmäßig voran

Die Altverfahren aus den Jahren 2016 und früher wollte das Bundesamt bis Ende Frühjahr 2017 weitestgehend abgebaut haben. Es war Ziel, Ende des Frühjahres nur noch einen Bestand von rund 105.000 offenen Altverfahren zu haben. Mit Stand Ende Mai waren rund 115.000 Altverfahren noch nicht entschieden. Damit wurde das Ziel knapp erreicht. Diese geringen Abweichungen haben sich durch die Maßnahmen ergeben, die im Zuge der intensiven Aufklärung und Aufarbeitung des Falls Franco A. eingeleitet wurden. Der Rückstandsabbau schreitet demnach konstant voran: Das Bundesamt hat bis Ende Juli insgesamt 444.359 Entscheidungen über Asylanträge getroffen – so viele Entscheidungen, wie nie zuvor. Zum Vergleich, im Vorjahrszeitraum waren es nur rund 335.0000 Entscheidungen. Ende Juli 2017 waren insgesamt nur noch 129.467 Verfahren anhängig, davon 81.432 sogenannte Altverfahren aus 2016 und früher. Zu Beginn des Jahres 2017 waren noch rund 434.000 Verfahren aus den Vorjahren nicht entschieden. Diese jetzt noch anhängigen Verfahren werden im weiteren Verlauf 2017 abgearbeitet. Dabei ist klar: Die Zahl der anhängigen Verfahren wird niemals auf Null sinken – das bedingt sich schon aus den neu gestellten Asylanträgen.

Dauer der Asylverfahren – Ziel: Innerhalb von drei Monaten – bereits erreicht

Menschen, die in Deutschland Asyl beantragen, sollen zeitnah Gewissheit darüber erhalten, ob sie in hier ein Aufenthaltsrecht und damit eine Perspektive haben. Ziel des Bundesamts ist es, innerhalb von drei Monaten über neue Asylanträge zu entscheiden. Die Veränderungen in Prozessen und Organisation und der Personalzuwachs haben maßgeblich dazu beigetragen, dass dieses Ziel bereits erfüllt wird: Die durchschnittliche Verfahrensdauer für Anträge, die in 2017 gestellt und entschieden wurden, liegt aktuell bei weniger als 2 Monaten. Das ist ein verlässlicher Zeitraum für das erste Ankommen und das Asylverfahren und zudem ein Zeitraum, der keine unmäßige Verzögerung für die Integration oder die Rückkehr bedeutet.

Zahlen zu den Anträgen auf Asyl, Entscheiden und anhängigen Verfahren finden Sie monatlich in unserem auf der Homepage veröffentlichten Asylgeschäftsbericht unter dem min der rechten Spalte angegebenen Link.

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Link zur Pressemitteilung des BAMF