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Die Sprachförderung des BAMF wird ausgeweitet – Berufsbezogene Deutschsprachförderung wird zu einem Regelinstrument der Sprachförderung des Bundes

Am 01. Juli 2016 erweiterte der Bund das Angebot an berufsbezogener Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund: die berufsbezogene Deutschsprachförderung wurde zu einem Regelinstrument der Sprachförderung des Bundes. Sie wird vom BAMF umgesetzt und baut unmittelbar auf den Integrationskursen auf: In den Integrationskursen lernen Zugewanderte die deutsche Alltagssprache. In daran anschließenden berufsbezogenen Sprach- und Weiterqualifizierungsmodulen werden arbeitssuchende Migranten und Flüchtlinge kontinuierlich auf den Arbeitsmarkt vorbereitet. Die nationale berufsbezogene Deutschsprachförderung setzt sich aus verschiedenen Modulen zusammen, die sich baukastenähnlich individuell kombinieren lassen und den Deutschunterricht mit Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit verbinden. Sie haben bereits gute bis sehr gute Deutschkenntnisse und möchten sich sprachlich und fachlich weiterqualifizieren, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern? Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um an der Förderung teilzunehmen.

Wer kann teilnehmen?

  • Sie müssen arbeitsuchend gemeldet sein und/oder beziehen in der Regel Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld); Sie suchen eine Ausbildungsstelle, befinden sich bereits in der Ausbildung oder Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss.
  • Sie haben einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung. D.h. Sie gehören zu einer der folgenden Gruppen:
  1. Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben (letzteres gilt zur Zeit für die fünf Herkunftsländer Syrien, Iran, Irak, Eritrea und Somalia). Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern.
  2. Bürgerinnen und Bürger der EU,
  3. Deutsche mit Migrationshintergrund.
  • Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert und/oder sprechen bereits Deutsch auf B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).

Wer an den Modulen der nationalen berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilnimmt, entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich hier an Ihre Beraterin oder Ihren Berater.

Wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden und arbeitsuchend gemeldet sind, können Sie an Spezialmodulen der nationalen berufsbezogenen Sprachförderung teilnehmen, sofern Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, um den (zukünftigen) Arbeitsalltag zu meistern. Es besteht für Sie ein Kostenbeitrag von 50% pro Unterrichtseinheit. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen.

Grundvoraussetzung für die Teilnahme an den Basismodulen ist, dass Sie zumindest das Sprachniveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen beherrschen.

Inhalt und Ablauf

Die Struktur der nationalen berufsbezogenen Sprachförderung ist modular aufgebaut.

Basismodule Die Grundstruktur der nationalen berufsbezogenen Deutschsprachförderung stellen die sogenannten Basismodule dar. Es wird unterschieden zwischen drei Basismodulen:

  • B1 auf B2
  • B2 auf C1
  • C1 auf C2

Jedes Basismodul umfasst 300 Unterrichtseinheiten. Sie sind inhaltlich allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Unterrichtseinheiten aufgebaut und richten sich an eine Gruppengröße von mindestens 15 Teilnehmenden. In ländlichen Regionen sind auch kleinere Gruppen denkbar.

Ihre Lehrkraft hält Ihre Lernfortschritte regelmäßig schriftlich fest und wertet diese am Ende des Moduls gemeinsam mit Ihnen aus. Jedes Modul schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab. Das erhaltene Zertifikat kann Ihnen auf Ihrem weiteren beruflichen Weg sehr nützlich sein.

Um Ihre Ziele in den Modulen zu erreichen, ist es wichtig, dass Sie regelmäßig am Unterricht teilnehmen und pünktlich zu den Stunden kommen. Außerdem sollten Sie sich aktiv am Unterricht beteiligen.

Spezialmodule Neben den Basismodulen sind verschiedene Spezialmodule vorgesehen, die folgende Schwerpunkte haben werden:

  1. Ein Schwerpunkt der Spezialmodule wird die berufsbezogene Deutschsprachförderung für Personen, die sich im Anerkennungsverfahren befinden, sein.
  2. Weitere Spezialmodule werden die verschiedenen Fachrichtungen abbilden, um so gezielt fachspezifische Inhalte, beispielsweise im Pflege-, oder kaufmännischen Bereich, zu vermitteln.
  3. Zusätzlich sollen Spezialmodule für Teilnehmende aus dem Integrationskurs angeboten werden, die das Niveau B1 nicht erreicht haben. Dieser Gruppe stehen Spezialmodule mit dem Eingangsniveau A1 und A2 zukünftig zur Verfügung.

Anmeldung

Sie möchten sich über oben genannte Module sprachlich und fachlich weiterqualifizieren? Dann wenden Sie sich an Ihren Vermittler der Arbeitsagentur oder des Jobcenters bzw. der Optionskommune. Die Mitarbeitenden wissen, an welchen Sprachschulen ab dem 01.07.2016 Module der nationalen berufsbezogenen Deutschsprachförderung angeboten werden und können Sie für einen dieser Weiterqualifizierungen vorschlagen.

Wenn Sie bereits arbeiten, können Sie Ihren Arbeitgeber fragen. Dieser erhält vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weitere Informationen.

Das Regelangebot der nationalen berufsbezogenen Deutschsprachförderung wird 2016 zusätzlich zum bereits bestehenden ESF-BAMF-Förderprogramm eingeführt und 2017 sukzessive ausgebaut.

Zulassung von Trägern

Hervorhebung als Achtung: Hinweis

Zum Start im Juli 2016 wird zunächst das Basismodul B2 zur Verfügung stehen. Alle weiteren Module werden sukzessive ab 2017 angeboten werden. Bitte besuchen Sie für aktuelle Informationen unsere Webseite.

  1. Zulassung für die Umsetzung von Basismodulen

ESF-BAMF Träger: Bereits für das ESF-BAMF-Programm berechtigte Sprachschulen sind als Maßnahmeträger mit Ihrer Kooperation über eine Übergangsregelung bis 31.12.2017 zugelassen.

Die neue berufsbezogene Deutschsprachförderung, die zunächst bis Ende 2017 parallel zum ESF-BAMF-Programm laufen wird, startet daher zunächst mit den bekannten ESF-BAMF Trägern, die durch die Verordnung als direkt zugelassen gelten, sofern sich die bestehende Kooperation bereit erklärt, die neue Aufgabe umzusetzen und zukünftig mit zusätzlichen Trägern zu kooperieren.

Neue Träger: Um die Trägerlandschaft über die 124 ESF-BAMF Kooperationen hinaus auszuweiten, wurde vom 01. Juli 2016 bis 29. Juli 2016 ein Antragsverfahren für die Zulassung weiterer Träger für Basismodule durchgeführt.

  1. Zulassung für die Umsetzung von Spezialmodulen

Das Zulassungsverfahren für die Durchführung von Spezialmodulen der nationalen berufsbezogenen Deutschsprachförderung wird 2017 erfolgen. Sprachschulen, die ESF-BAMF Kurse und/oder Basismodule der berufsbezogenen nationalen Regelförderung anbieten, sind ebenso aufgerufen, sich zu bewerben, wie auch Sprachschulen, die noch keine Träger von Basismodulen sind. Ein genauer Termin wird Ihnen rechtzeitig auf unserer Internetseite bekannt gegeben.

Lehrkräfte Eine hohe fachliche Qualifikation der Lehrkräfte ist Voraussetzung für die erfolgreiche Sprachvermittlung. Lehrkräfte der nationalen berufsbezogenen Deutschsprachförderung müssen daher zwingend ein abgeschlossenes – Hochschulstudium, – das Sprachniveau C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – und die erforderliche Eignung vorweisen. Die Lehrkräfte müssen zudem über eine Zusatzqualifikation Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache oder eine gleichwertige Qualifikation verfügen. Das Bundesamt kann von letzterer Voraussetzung in bestimmten Fällen Ausnahmen vornehmen.

Zusammenarbeit der Bundesministerien

Die nationale berufsbezogene Deutschsprachförderung baut unmittelbar auf der allgemeinen Sprachförderung durch die Integrationskurse des BAMF auf. Bei beiden Angeboten handelt es sich um ein Regelangebot des Bundes. In den Integrationskursen lernen Zugewanderte die allgemeine deutsche Sprache von Beginn an. In den daran anschließenden berufsbezogenen Sprachkursen werden arbeitssuchende Migranten und Flüchtlinge kontinuierlich sprachlich auf den Arbeitsmarkt vorbereitet.

Die Ressortzuständigkeiten in der Deutschsprachförderung von Migranten und Flüchtlingen ist hier auf das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aufgeteilt. Während das BMI für die allgemeine Sprachförderung bis B1 zuständig ist, liegt die Förderung der berufsbezogenen Deutschkurse in der Ressortzuständigkeit des BMAS. Sowohl die allgemeine wie die berufsbezogene Deutschsprachförderung werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert und durchgeführt.

Datum 03.03.2017

Quelle: http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/DeutschBeruf/Bundesprogramm-45a/bundesprogramm-45a-node.html