Landkreis: 0551 525-9155 (Mo-Do: 9-16 Uhr, Fr: 9-12 Uhr) Mail an Landkreis ­ Stadt: 0551 400 5000 (Mo-Fr: 9-12 Uhr) Mail an Stadt

Schutz vor Gewalt für geflüchtete Frauen und Mädchen

Wir antworten auf die wichtigsten Fragen.

Am Anfang steht eine Liste mit wichtigen Begriffen. Wir erklären diese Begriffe. Zum Beispiel erklären wir, was mit Abschiebung gemeint ist. Oder was man unter Schutz-Status versteht.

Die Liste wird bei Bedarf überarbeitet: Es kommen neue Begriffe dazu oder die Erklärungen werden ergänzt. Hier finden Sie die aktuelle Liste:

    1. Auf der Internet-Seite vom Bundes-Verband der Frauen-Beratungsstellen und Frauen-Notrufe e.V.: www.frauen-gegen-gewalt.de

 

  1. Auf der Internet-Seite von der Frauen-Haus-Koordinierung e.V.: www.frauenhauskoordinierung.de

Wichtig

Bitte denken Sie daran: Gesetze und Regeln werden manchmal geändert. Die Informationen auf diesen Seiten sind von November 2017.

Der Text ist eine Übersetzung von Rechts-Fragen von schwerer Sprache in einfache Sprache.

Bitte beachten Sie: Der Text ersetzt keine Rechts-Beratung. Und der Text ist kein juristischer Text.

Wenn Sie mehr Fragen haben: Suchen Sie bitte Hilfe bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin oder einer Fach-Beratungsstelle.

Informationen in diesem Heft sind von November 2017.

FAQ_Schutz_vor_Gewalt_fuer_gefluechtete_Frauen_Einfache_Sprache_web