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Hinweis der GöVB zu Heimausweisen der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) Friedland/ÖPNV-Nutzung

Bisher konnten die Heimausweise der EAE in Stadt und Landkreis Göttingen praktisch unbegrenzt zu Fahrten in Bussen und Bahnen genutzt werden. Hier tritt ab sofort eine Änderung in Kraft: Für die noch in Umlauf befindlichen Heimausweise EAE Friedland gilt eine Gültigkeit von max. 3 Monaten nach Ausstellungsdatum. Danach werden die Ausweise ungültig und werden nicht mehr als Fahrschein anerkannt.

Stand: 05.10.2016