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Kein Rundfunkbeitrag für Flüchtlinge

Asylbewerber müssen keinen Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Gebühr) zahlen. Denn laut dem Rundfunkbeitrags- Staatsvertrag sind Flüchtlinge – also Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen – davon befreit

 

Beitragsservice benötigt aktive Unterstützung

Hinzu kommt, dass von den Asylbewerbern bewohnte Gemeinschaftsunterkünfte nicht als Wohnungen gelten. Folglich müssen die Bewohner keine Rundfunkgebühr entrichten. Auch wenn Geflüchtete vorübergehend in einer Wohnung untergebracht sind, müssen sie sich nicht anmelden. Der Beitragsservice verschickt automatisch Anschreiben, wenn ein Verbraucher in eine beitragspflichtige Wohnung zieht. Erfasst die Sozialbehörde Asylbewerber melderechtlich, werden ihre Daten, wie von allen anderen Bürgern auch, an den Beitragsservice weitergegeben. Anhand der Meldedaten kann der Service nicht wissen, zu welcher Personengruppe der Verbraucher gehört.

Um auszuschließen, dass Flüchtlinge angeschrieben werden, sollten Städte und Kommunen dem Beitragsservice mitteilen, dass es sich um Asylbewerber handelt. Erhalten diese trotzdem ein solches Schreiben, sollten ihre Betreuer den Beitragsservice über den Asylbewerberstatus informieren.

Weitere Informationen zu diesem Thema in deutscher und englischer Sprache finden Sie hier. Gerne können Sie diese Informationen auch ausdrucken und weitergeben.

Außerdem stehen Ihnen am Ende dieser Seite kostenlose Musterbriefe zur Reaktion auf eine Aufforderung zur Anmeldung eines Asylbewerbers zum Rundfunkbeitrag (Musterbrief 1) und für die Abmeldung von Asylbewerbern vom Rundfunkbeitrag (Musterbrief 2) zur Verfügung. Das Antragsformular zur Abmeldung vom Rundfunkbeitrag stellen wir Ihnen ebenfalls bereit.

Quelle und Downloads : http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link1812547A.html