Nach Beendigung des dritten Lebensjahres besteht für ein Kind in Deutschland ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Anspruch. Dies gilt auch für Kinder von Asylbewerbern. Bei geringem Einkommen werden die Kosten hierfür teilweise oder vollständig durch das Jugendamt übernommen.
Infos & Fakten
Häufige Fragen & Antworten haben wir Ihnen in diesem Dossier zusammengestellt.
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