Landkreis: 0551 525-9155 (Mo-Do: 9-16 Uhr, Fr: 9-12 Uhr) Mail an Landkreis ­

Kita-Besuch

in Kinder & Jugendliche
Nach Beendigung des dritten Lebensjahres besteht für ein Kind in Deutschland ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Anspruch. Dies gilt auch für Kinder von Asylbewerbern. Bei geringem Einkommen werden die Kosten hierfür teilweise oder vollständig durch das Jugendamt übernommen.