Generell haben alle Flüchtlingskinder die Pflicht, eine Schule zu besuchen. In Niedersachsen setzt die Schulpflicht spätestens drei Monate nach der Ankunft bzw. nach Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtung ein.
Infos & Fakten
Häufige Fragen & Antworten haben wir Ihnen in diesem Dossier zusammengestellt.
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