Zum Besuch eines Facharztes wird die Überweisung des Allgemeinmediziners oder ein weiterer Krankenschein vom Sozialamt benötigt, hierfür muss Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter aufgenommen werden.
Eine Notfallbehandlung kann auch ohne Krankenschein erfolgen!
Im Falle einer Schwangerschaft werden die Kosten für alle notwendigen Untersuchungen (Vorsorgetermine, Hebammenbetreuung, etc.) übernommen.
Falls die Begleitung eines Dolmetschers zu einem Arztbesuch notwendig ist, muss hierüber vorab mit dem Sozialamt Rücksprache gehalten werden.