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Versicherung und Leistungen bei Krankheit/Schwangerschaft

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In akuten Krankheitsfällen, die eine ärztliche Behandlung erforderlich machen, erhalten Asylbewerber von dem örtlich zuständigen Sozialamt einen Krankenschein, mit dem sie die erforderliche Untersuchungen bei einem Allgemeinmediziner oder Zahnarzt sowie die Versorgung mit den nötigen Arzneimitteln ohne Zuzahlungen in Anspruch nehmen können. Für gewöhnlich wird ein Krankenschein, welcher dem behandelnden Arzt die Kostenübernahme zusichert,  bereits am Zuweisungstag ausgehändigt.

Zum Besuch eines Facharztes wird die Überweisung des Allgemeinmediziners oder ein weiterer Krankenschein vom Sozialamt benötigt, hierfür muss Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter aufgenommen werden.

Eine Notfallbehandlung kann auch ohne Krankenschein erfolgen!

Im Falle einer Schwangerschaft werden die Kosten für alle notwendigen Untersuchungen (Vorsorgetermine, Hebammenbetreuung, etc.) übernommen.

Falls die Begleitung eines Dolmetschers zu einem Arztbesuch notwendig ist, muss hierüber vorab mit dem Sozialamt Rücksprache gehalten werden.