Landkreis: 0551 525-9155 (Mo-Do: 9-16 Uhr, Fr: 9-12 Uhr) Mail an Landkreis ­ Stadt: 0551 400 5000 (Mo-Fr: 9-12 Uhr) Mail an Stadt

Wer ist für die Erstaufnahmeeinrichtungen zuständig?

in Zuständigkeiten
Grundsätzlich ist die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen zuständig für alles rund um das Grenzdurchgangslager Friedland, den Außenstellen und Notunterkünften. Oft wird jedoch ein Wohlfahrtsverband für die Betreuung einer Notunterkunft oder Außenstelle eingesetzt.