Landkreis: 0551 525-9155 (Mo-Do: 9-16 Uhr, Fr: 9-12 Uhr) Mail an Landkreis ­

Wer ist für die Flüchtlingswohnheime in der Stadt Göttingen zuständig?

in Zuständigkeiten
Die Bewohner der Flüchtlingswohnheime in der Stadt Göttingen sind in der Regel zugewiesene Flüchtlinge, es gibt jedoch auch Notunterkünfte und Außenstellen für die Erstaufnahme die in Stadt und Landkreis verteilt sind. Für eine konkrete Auskunft nutzen Sie am besten unser Infotelefon. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Telefonnummern der Einsatzleitung nicht öffentlich bekannt gegeben werden, gerne werden wir aber versuchen, einen Kontakt zu vermitteln und Ihnen einen Anlaufpunkt zu nennen.