Landkreis: 0551 525-9155 (Mo-Do: 9-16 Uhr, Fr: 9-12 Uhr) Mail an Landkreis ­ Stadt: 0551 400 5000 (Mo-Fr: 9-12 Uhr) Mail an Stadt

Wie funktioniert das mit der Unterbringung nach der Erstaufnahmeeinrichtung?

in Allgemeines
Wenn die Geflüchteten bestimmten Landkreisen und Kommunen zugewiesen wurden, haben die örtlichen Behörden ca. eine Woche Zeit eine Unterkunft für die Menschen vorzubereiten, dies kann eine dezentrale Unterbringung in einer Wohnung oder aber in einer Sammelunterkunft wie z.B. auf den Zietenterrassen sein. Am Tag der Zuweisung werden die Geflüchteten aus der Erstaufnahmeeinrichtung zur zuständigen Behörde vor Ort (in der Regel das Amt für Soziales) gebracht und erhalten dort einen Krankenschein, Fahrkarten und Wegbeschreibung um zur Unterkunft zu gelangen.