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Wie unterscheiden sich Flüchtlinge, Migranten und Asylbewerber?

in Rechtliches
Das Völkerrecht zieht eine klare Trennlinie: Menschen, die zur Flucht gezwungen sind, werden als Flüchtlinge bezeichnet.

Menschen, die aus eigenem Antrieb ihr Land verlassen, gelten als „Migranten“.

Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht entschieden wurde, werden als „Asylbewerber“ bezeichnet.

Quelle: Tagesschau.de vom 7.08.2015