Menschen, die aus eigenem Antrieb ihr Land verlassen, gelten als „Migranten“.
Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht entschieden wurde, werden als „Asylbewerber“ bezeichnet.
Quelle: Tagesschau.de vom 7.08.2015
Menschen, die aus eigenem Antrieb ihr Land verlassen, gelten als „Migranten“.
Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht entschieden wurde, werden als „Asylbewerber“ bezeichnet.
Quelle: Tagesschau.de vom 7.08.2015