Projekt Gleichberechtigung und Vernetzung e.V. wurde mit der Durchführung des Projekts „Worte helfen Frauen“ beauftragt. Gewaltberatungs- und Schwangerenberatungsstellen können für die Gespräche mit Flüchtlingsfrauen und -mädchen Übersetzerinnen und Übersetzer hinzuziehen und deren Aufwandsentschädigung bei Gleichberechtigung und Vernetzung e.V. abrechnen. Das Projekt läuft zunächst bis Ende 2016.
Zielgruppe Zielgruppe sind Flüchtlingsfrauen und -mädchen, die sich seit maximal dem 01.01.2015 in Deutschland befinden und entweder in einer niedersächsischen Landesaufnahmeeinrichtung, einer Notunterkunft des Landes oder der Kommunen wohnhaft sind. Auch alleinreisende Frauen, die aus Sicherheitsgründen anderweitig untergebracht wurden, gehören selbstverständlich zur Zielgruppe. Des Weiteren können Übersetzungsleistungen in Anspruch genommen werden, wenn Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, beziehungsweise nach Abschluss des Asylverfahrens nach dem SGB II, bezogen werden. Flüchtlingsfrauen im SGB II-Bezug können zunächst auch im Laufe eines weiteren Jahres Übersetzungsleistungen erhalten.
Die Übersetzungsleistungen stehen all denen zur Verfügung, die aufgrund von sexuellen Übergriffen, Gewalterfahrungen, kulturell bedingten Verstümmelungen oder ähnlichen traumatischen Erlebnissen eine Beratungsstelle aufsuchen wollen, beziehungsweise ein Gespräch in einer Schwangerenberatungsstelle benötigen.
Beratungsstellen Abrechnungen können von Gewaltberatungsstellen und anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen eingereicht werden, die vom Land gefördert werden. Darunter fallen:
- Frauen- und Mädchenhäuser
- Beratungs- und Interventionsstellen
- Gewaltberatungsstellen
- Schwangerenberatungsstellen
- Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
Abrechnung Für eine schnelle und einfache Abrechnung stehen Quittungs- und Abrechnungsformulare zum Download bereit. Die Beratungsstellen, oder teilweise deren Trägerorganisationen (je nach Absprache bei pro familia, donum vitae, der AWO und Stellen der evangelischen und katholischen Kirche), reichen diese ausgefüllt, jeweils bis zum 15. des auf den Beratungstermin folgenden Monats, bei Gleichberechtigung und Vernetzung e.V. ein. Die Auszahlung erfolgt dann spätestens zum 15. des darauffolgenden Monats.
Übersetzerinnen und Übersetzer Für die übersetzungsleistende Person gilt: Es muss keine staatlich anerkannte Prüfung abgelegt sein. Die Übersetzerinnen und Übersetzer müssen in beiden Sprachen ein angemessenes Sprachniveau vorweisen. Interkulturelle Kompetenzen und eine Gendersensibilität sind obligatorisch. Über die Eignung der Übersetzerinnen und Übersetzer entscheidet letztlich die Beratungsstelle.
Eine Übersetzungsleistung zu erbringen bedeutet, das Gesagte einer anderen Person ohne Einschränkungen und eigene Interpretationen wiederzugeben.
Eine Übersicht zu den Übersetzungsleistungen bietet unser Infoplakat.
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Weitere Informationen
Träger Gleichberechtigung und Vernetzung e.V. Sodenstr. 2 30161 Hannover
Sachbearbeitung Kristina Lunk Telefon: (0511) 33 65 06 34 lunk@gleichberechtigung-und-vernetzung.de Mo/ Mi/ Do: 09.00 bis 16.00 Uhr
Finanzverwaltung Marita Kaikowsky Telefon: (0511) 33 65 06 21 kaikowsky@vernetzungsstelle.de
Projektleitung Almut von Woedtke Telefon: (0511) 33 65 06 23 vonwoedtke@vernetzungsstelle.de