Landkreis: 0551 525-9155 (Mo-Do: 9-16 Uhr, Fr: 9-12 Uhr) Mail an Landkreis ­ Stadt: 0551 400 5000 (Mo-Fr: 9-12 Uhr) Mail an Stadt
Frauenbüro Göttingen

Infos

Adresse

Frauenbüro Göttingen
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen

Ansprechpartner

Gleichstellungsbeauftragte und Leiterin des Frauenbüros
Frau Christine Müller
Tel: 0551 400 3305
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten / Sprechzeiten

Nach Absprache

Frauenbüro Göttingen

Seit 1948 steht im Grundgesetz unter Artikel 3, Absatz 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. 1993 wurde dies noch um eine Selbstverpflichtung des Staates erweitert: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

WIE SIEHT ES MIT DIESEM VERFASSUNGSANSPRUCH IN DER WIRKLICHKEIT AUS?

Die jungen Frauen verfügen heute über eine besonders gute Schulbildung. Dennoch entscheiden sie sich bei ihrer Ausbildungs- und Studienwahl noch immer überproportional häufig für „typisch weibliche“ Berufsfelder oder Studienfächer – die meisten Mädchen wollen Bürokauffrau, Arzthelferin, oder Friseurin werden. Dies sind Berufen mit geringer Bezahlung und schlechten Aufstiegsmöglichkeiten. Obgleich ca. 400 Ausbildungsberufe für junge Frauen zugänglich sind, werden 60% in nur 10 Berufen ausgebildet.

Bei fast zwei Drittel der Fälle geht die Mutter in die Elternzeit und ist während dessen nicht erwerbstätig, in einem weiteren Drittel ist die Mutter während der Elternzeit teilweise erwerbstätig. In lediglich knapp fünf Prozent der Haushalte teilen sich die Partner die Elternzeit. Der Anteil von Männern, die Elternzeit beantragen liegt bei 14 Prozent. Damit sind Väter immer noch drastisch unterrepräsentiert.

Über alle Branchen hinweg verdienen Frauen im Durchschnitt weniger als ihre männlichen Kollegen – im Durchschnitt 23 Prozent.

Jede vierte Frau ist im Laufe ihres Lebens von Gewalt in einer Beziehung betroffen.

Da das Ziel der völligen Gleichberechtigung der Geschlechter noch immer nicht erreicht ist, ist es weiterhin nötig, dass kommunale Gleichstellungsbeauftragte sich für die Belange der Bürgerinnen einsetzten.

In Göttingen verfolgt das Frauenbüro seit seiner Einrichtung 1987 das Ziel, zur Verwirklichung der verfassungsrechtlich garantierten Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf kommunaler Ebene beizutragen. Die gesetzliche Arbeitsgrundlage befindet sich in der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO § 5a) und im Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetztes (NGG).

Weitere Informationen zum Frauenbüro der Stadt Göttingen finden Sie hier.

Haben Sie weitere Infos?

Haben Sie zusätzliche Informationen, die wir hier noch nicht aufgeführt haben? Dann melden Sie sich bitte bei unserem Team, damit wir diese schnell nachtragen können.

Zum Kontakt