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Willkommen Flüchtlinge

Handlungsleitfaden für die Integration von Flüchtlingen im Landkreis Göttingen

Für den Landkreis Göttingen stellt die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen eine zentrale Pflichtaufgabe dar. Um die Abläufe besser koordinieren und die Akteure effektiver vernetzen zu können, wird der Handlungsleitfaden „Willkommen Flüchtlinge“ erstellt. Ausgangspunkt ist hierbei das Integrationskonzept des Landkreises, das im Februar 2014 veröffentlicht wurde. Der Leitfaden legt dar, wie der verantwortungsvolle und respektvolle Umgang speziell mit der Zielgruppe der Flüchtlinge im Landkreis gestaltet werden soll. Vorhandene Mittel sollen optimal und umfassend genutzt und neue Projekte und Maßnahmen effektiv sowie effizient in die bestehende Situation integriert werden. Der Handlungsleitfaden ist somit beweglich, offen für Neuerungen und entwickelt sich laufend fort. Die steigenden Flüchtlingszahlen sind Beweis dafür, dass es in diesem Prozess keinen Stillstand gibt.

Download

Sie können sich den Handlungsleitfaden mit einer ausführlichen Liste von AnsprechpartnerInnen auch als pdf-Datei herunterladen.

Handlungsleitfaden

Der Leitfaden ist abgestimmt auf die Bedarfe der Flüchtlinge und besteht aus neun Bausteinen, welche den Flüchtlingen den Weg in unsere Gesellschaft und vor allem in den Landkreis ermöglichen und erleichtern sollen. Die Bausteine betreffen die gelebten und sich entwickelnden Berührungspunkte dezentrale Unterbringung, hauptamtliche Betreuung, das Erlernen der deutschen Sprache, ehrenamtliche Unterstützung, Koordination, Arbeit, Willkommensbehörde, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Finanzierung. Entlang dieser Komponenten ist der Leitfaden aufgegliedert und zeigt die verschiedenen Aufgaben und Abläufe. Die Ergebnisse der bisherigen Arbeit der Beteiligten und Akteure sind nachstehend zusammengefasst. Die facettenreichen Angebote gestaltet der Landkreis in Zusammenarbeit mit freien Trägern. Durch diesen Leitfaden erreichen alle Akteure eine gemeinsame Basis. Die vorliegende Orientierung soll keine verbindliche Anleitung darstellen, sondern wertvolle und praxisnahe Hinweise liefern. Das wichtigste Basiswissen ist in knapper Form zusammengefasst und soll für mehr Handlungssicherheit sorgen. Denn es geht immer noch um die Kernfrage: Wie können wir gemeinsam Integrationschancen langfristig verbessern?

Der Handlungsleitfaden macht eine wesentliche Säule für den Umgang mit Flüchtlingen sichtbar. „Ubi bene ibi patria“, wie der römische Dichter Aristophanes einmal schrieb. So will auch der Landkreis Göttingen erreichen, dass dort Heimat sein kann, wo es den Menschen gut geht.

Ankunft und Unterbringung

Die Flüchtlinge verlassen die Niedersächsische Landesaufnahmeeinrichtungen (LAB NI) im Rahmen einer quotenmäßigen Verteilung (Königssteiner Schlüssel) und werden gem. §§ 1, 3 AsylbLG durch den Landkreis Göttingen im Amt für Soziales empfangen, untergebracht und in der Folge betreut.

Vier-Stufen-Programm

Die Unterbringung erfolgt nach einem vierstufigen System (Abb. 2), das den Flüchtlingen die bestmögliche Wohnsituation innerhalb des Landkreises bieten soll. Stufe eins stellt den zentralen Grundsatz des Landkreises dar, der eine dezentrale Unterbringung in Mittel- und Grundzentren vorgibt.

Der Handlungsleitfaden begleitet das weitere Verfahren und dient als Orientierung für alle beteiligten Schlüsselpersonen. Adressaten sind insbesondere die Teilnehmer der drei regionalen Netzwerke in den Sozialräumen Duderstadt, Hann. Münden und Umland Göttingen. Hier entstehen und wachsen Netzwerke zusammen mit dem Ziel, den Flüchtlingen eine neue Heimat zu bieten und möglichst viele gute Erfahrungen zu sammeln.

Wegen der guten Infrastruktur, die eine anschließende Betreuung erleichtert, wird versucht, zunächst eine Unterbringung in den Mittelzentren Hann. Münden oder Duderstadt bzw. in deren Nahbereich zu ermöglichen. Die weiteren Stufen reichen von einer zentralen Unterbringung in Sammelunterkünften in Mittelzentren über die Unterbringung in Einfachhäusern in Systembauweise bis hin zur Notunterbringung in Hotels o.ä. Die Unterbringung erfolgt derzeit ausschließlich in Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt in den Mittel- und Grundzentren. Dieser wichtige Schritt ebnet eine Basis für den weiteren Integrationsprozess. Der Landkreis ist in dieser Phase sehr stark auf die Mithilfe der Bevölkerung, insbesondere die privaten Vermieter, angewiesen. Die Bedeutung dieses ersten Schritts für das Ankommen der Flüchtlinge in unserer Gesellschaft muss immer wieder deutlich gemacht werden.

Unterbringung

Bevor eine Unterbringung erfolgen kann, trifft das Amt für Soziales verschiedene vorbereitende Maßnahmen. Es sondiert fortwährend den Wohnungsmarkt, kontaktiert die Vermieter und informiert diese über das Mietanliegen, die Ausgestaltung der Mietverhältnisse und nimmt die Objekte anschließend in eine Angebotsliste auf. Nach derzeitigem Stand besteht ein Mangel an kleinen Wohnungen für ein bis drei Personen.

Sobald das Amt für Soziales eine Zuweisungsentscheidung der LAB NI erhält, wird geeigneter Wohnraum möglichst aus der Angebotsliste gesucht.

Die Zuweisungsentscheidung beinhaltet Angaben zu Name, Alter, Geschlecht, Nationalität und Personenzahl. Diese Angaben helfen, vorhandene Wohnraumangebote bestmöglich zu nutzen.

Die Zuweisungsentscheidung ergeht mit einem zeitlichen Vorlauf von aktuell sieben Tagen bis zum Eintreffen der Flüchtlinge. 4

Das Amt für Soziales tritt mit den Vermietern in Verbindung und begleitet den Abschluss des Mietvertrags zwischen den Vermietern und den Flüchtlingen. Optional wird der Vertrag zwischen Landkreis und Vermieter geschlossen. Die Mietkaution der Flüchtlinge wird anteilig von den Leistungen nach dem AsylbLG einbehalten und bietet den Vermietern somit Sicherheit.

Über die Unterbringung erfolgt eine Benachrichtigung der Wohnsitzgemeinde.

Ausstattung

Bei unmöblierten Wohnungen erfolgt die Erstausstattung der Wohnungen durch den Landkreis mit neuen oder gut erhaltenen gebrauchten Möbeln. Das bestellte Mobiliar wird von der beauftragten Firma vor Eintreffen der Flüchtlinge bereits geliefert und aufgebaut. Die weitere Ausstattung, wie z.B. verschiedene Haushaltswaren, wird durch das Amt für Soziales zum Einzugstermin bereitgestellt.

Am Tag der Ankunft erhalten die Flüchtlinge darüber hinaus Fahrkarten, einen Krankenschein für das erste Quartal und Warengutscheine für Lebensmittel (ausgenommen sind Tabakwaren und Alkohol). Außerdem erfolgt eine Terminvereinbarung für den Antrag auf Leistungen nach dem AsylbLG mit den Leistungssachbearbeitern. Dies sorgt für einen reibungslosen Übergang in den Leistungsbezug.

Eine Einwilligungserklärung für die Weitergabe personenbezogener Daten an weitere Einrichtungen, wie z.B. die Kreisvolkshochschule, zum Zwecke der Unterstützung und Förderung der weiteren Integration wird erbeten. Sie soll allen Netzwerkpartnern den Zugang zu den Flüchtlingen erleichtern, eine erste Brücke zu den vielfältigen Angeboten im Landkreis Göttingen bauen und Arbeit mit den Flüchtlingen ermöglichen. Die Einwilligungserklärung ist derzeit in den Sprachen Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch und Tigrinya verfügbar.

Amt für Soziales

Frau Badenshop
0551 525 – 208
badenhop@landkreisgoettingen.de

Weitere Infos

Betreuung

Nach erfolgter Unterbringung wird für die Betreuung der Flüchtlinge Sorge getragen. Ein gut funktionierendes Betreuungsgefüge unter Einbeziehung aller Netzwerkakteure ist elementar im Hinblick auf den Integrationsprozess. Dieser beginnt bereits mit der Auswahl der Unterkunft. Es wird darauf geachtet, dass sich die ausgewählten Wohnungen in Orten mit einer möglichst guten Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur befinden, um damit eine effiziente Betreuung zu ermöglichen.

Hauptamtliche Betreuung

Die Aufgabe der hauptamtlichen Betreuung im Bereich des Altkreises Hann. Münden ist durch eine vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit mit dem Kirchenkreis Münden gesichert. Für den Bereich des Altkreises Duderstadt steht ein entsprechender Vertragsabschluss mit der Caritas unmittelbar bevor. Im Bereich Göttingen wird die Betreuung durch das Migrationszentrum für Stadt und Landkreis Göttingen des Diakonieverbandes wahrgenommen. Diese beauftragten Partner im Netzwerk sorgen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für eine regelmäßige aufsuchende Flüchtlingssozialarbeit. Auf diesem Weg wird ein direkter Zugang zu den Neuankömmlingen aber auch zu den bereits seit längerer Zeit im Landkreis lebenden Migranten vor Ort gewährleistet, ein unverzügliches Handeln aber auch ein präventives Arbeiten wird besser realisierbar.
Zu den beratenden und betreuenden Aufgaben gehören insbesondere:

  • Sozialberatung
  •  Beratung zum AsylbLG u.a. Vorschriften
  •  Schulplatzsuche für Kinder und Jugendliche
  •  Beratung Arbeitsmarktintegration
  •  Anspruchsklärung (z.B. medizinische Versorgung)
  •  Vermittlung zwischen Behörden und Flüchtlingen
  •  Vermitteln von deutscher Lebenskultur und Alltagsbedingungen
  •  Begegnungen zwischen Einwohnern und Flüchtlingen initiieren
  •  Öffentlichkeitsarbeit
  •  Bildungsberatung
  •  Organisation einer Nachhilfe für (Schul-)kinder

Der Landkreis Göttingen steht sowohl seinen beauftragten als auch allen übrigen Partnern im Netzwerk jederzeit zur Seite und wirkt steuernd und unterstützend ein. So kann zum Beispiel bei einem Bedarf des Einsatzes von Dolmetschern auf die Kontakte der Verwaltung und einen sich daraus stets weiterentwickelnden Dolmetscherpool zurückgegriffen werden.

Die Vielfältigkeit der Flüchtlingssozialarbeit wird unterstützt durch eine Vielzahl ehrenamtlicher Angebote. In zahlreichen Aufgabenkreisen bestehen bereits Kooperationen zwischen haupt- und ehrenamtlichen Personen,

Kirchenkreis Münden

Frau Jankowski
05541-98 19 16
barbara.jankowski@evlka.de

Weitere Infos

Migrationszentrum Göttingen
Caritas-Centrum Duderstadt

Ehrenamtliche Unterstützung

Ausbildung, Einsatz und Betreuung von Integrationslotsen

Der Landkreis Göttingen hat erstmals im Herbst 2014 als eine der vielen Maßnahmen, die sich aus seinem Integrationskonzept ergeben, eine Schulung für ehrenamtliche Integrationslotsen durchgeführt. An insgesamt neun Schulungstagen mit 60 Unterrichtseinheiten wurden 25 Teilnehmer auf ihre ehrenamtliche Tätigkeit vorbereitet. Eine weitere Schulung für 45 zusätzliche Lotsinnen und Lotsen konnte erst kürzlich erfolgreich abgeschlossen werden.
Begleitend und unterstützend zu der hauptamtlichen Betreuung haben die Integrationslotsen insbesondere eine vermittelnde Rolle. Sie können ihre teilweise eigenen durch einen Migrationshintergrund erworbenen Erfahrungen und Qualifikationen im direkten Kontakt mit neu eintreffenden Flüchtlingen einbringen und sind gerade in der Phase der ersten Orientierung eine wichtige Hilfestellung im Integrationsprozess.
Eine Übersicht der im Landkreis Göttingen lebenden Integrationslotsen halten sowohl der Integrationsbeauftragte des Landkreises Göttingen als auch das Amt für Soziales vor.
Eine Liste über die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Freiwillige im Landkreis Göttingen ist als Anhang beigefügt.

Erlernen der deutschen Sprache

Verständigung durch Sprache ist ein sehr bedeutendes Element für eine wirkungsvolle Integration. Vor diesem Hintergrund wird jedem Flüchtling das Angebot unterbreitet, innerhalb der ersten drei Monate an einem kostenlosen Sprachkurs teilzunehmen. Diese sogenannten „Willkommenskurse“ werden von der Kreisvolkshochschule (KVHS) organisiert. Ziel ist die Qualifizierung zum Sprachniveau A1. Die Kosten der Kursbeiträge trägt der Landkreis Göttingen.
Flüchtlinge verfügen meist über sehr geringe bis keine Deutschkenntnisse und können sich somit in ihrer neuen Umgebung und der neuen Situation nicht verständigen. Die Inhalte der Kurse sind auf diese Bedarfe abgestimmt und orientieren sich am Lebensalltag und der Informationsnotwendigkeit der neu Eingereisten. Auf diesem Weg können die ersten Sprachelemente und wichtige Grundinformationen zum Leben in Deutschland vermittelt werden. Anhand der Übersicht der zugewiesenen Flüchtlinge im Amt für Soziales wird ermittelt, wie vielen Personen ein Willkommenskurs angeboten werden kann. Der Veranstaltungsort für einen Kurs orientiert sich an den Wohnorten der Teilnehmer. Standorte der KVHS befinden sich in Hann. Münden, Duderstadt und Rosdorf. Weitere Räumlichkeiten für einen Kurs werden stetig über die Netzwerkpartner akquiriert und ggf. zugunsten einer besseren Erreichbarkeit angepasst.

Kreisvolkshochschule Südniedersachsen

Herr Schmidt
0551 90033-104
schmidt@kvhs-snds.de

Weitere Infos

Koordinierung und Zusammenarbeit

Der Landkreis Göttingen hat im Jahr 2014 eine Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe eingerichtet. Neben der ständigen Bestandsaufnahme und Analyse zur Situation von Menschen mit Migrationshintergrund vor Ort ist eine Hauptaufgabe dieser Stelle die Vernetzung der zahlreichen haupt- und ehrenamtlichen Träger und Akteure der Partizipation und die Koordination deren Zusammenwirkens.
Dafür wurde die Gründung von drei regionalen Netzwerken in den Bereichen der Altkreise Göttingen, Duderstadt und Hann. Münden initiiert. Über diese Netzwerke wird allen Beteiligten Raum zum Austausch gegeben, Angebote erhoben und eine enge Abstimmung ermöglicht.
Innerhalb des Landkreises Göttingen wurde die Arbeitsgruppe Migration gegründet, in der ressortübergreifend ein regelmäßiger fachlicher Austausch zwischen den Ämtern der Kreisverwaltung stattfindet. Der Koordinierungsstelle obliegt für die Arbeitsgruppe Migration die Geschäftsführung; den Vorsitz der Arbeitsgruppe hat der Integrationsbeauftragte. Zielsetzung der Arbeitsgruppe ist die Erarbeitung von Konzepten und Maßnahmen für die Integration von Flüchtlingen.
Die Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe arbeitet eng mit dem Integrationsbeauftragten des Landkreises zusammen. Sie unterstützt ihn bei der Umsetzung des Integrationskonzeptes, erstellt und schreibt mit ihm gemeinsam ein lokales Handlungskonzept fort und koordiniert die Maßnahmen mit internen und externen Akteuren.
Eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung erfolgt auch mit der Stadt Göttingen. Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde es insbesondere der Stadt Göttingen ermöglicht, dass diese vor dem Hintergrund nicht ausreichenden Wohnraumes im Stadtgebiet einige der ihr zugewiesenen Flüchtlinge auch in Wohnungen im Bereich des Landkreises Göttingen unterbringt.

Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe

Frau Mai
0551-525 -158
mai@landkreisgoettingen.de

Amt für Soziales: Integrationsbeauftragter

Herr Sandiraz
0551-525 -562
sandiraz@landkreisgoettingen.de

Zugang zum Arbeitsmarkt

In Abhängigkeit von der Dauer des Aufenthaltes im Bundesgebiet und dem ausländerrechtlichen Status der Flüchtlinge finden zahlreiche den Zugang zum Arbeitsmarkt regelnde Vorschriften Anwendung.
Tabelle 1 zeigt die Rahmenbedingungen für eine Arbeitsaufnahme. Asylberechtigte und Flüchtlinge erhalten einen Reiseausweis für Flüchtlinge, Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre und nach 3 Jahren eine Niederlassungserlaubnis (unbefristet). Die Erwerbstätigkeit ist unter diesen Bedingungen gestattet.
Subsidiär Schutzberechtigte erhalten einen Reiseausweis für Ausländer und die Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr, darauf folgt eine Verlängerung für 2 weitere Jahre. Die Niederlassungserlaubnis erhalten Ausländer grds. nach 7 Jahren. Die Erwerbstätigkeit ist gestattet und bei Leistungsbezug besteht die Wohnsitzauflage.
Für die Spalte Abschiebungshindernisse/humanitärer Aufenthalt gilt: Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr und je nach Sachverhalt auch eine Verlängerung. Die Beschäftigung ist gestattet und bei Leistungsbezug besteht die Wohnsitzauflage.
Um den Weg in den Arbeitsmarkt zu ebnen, existiert seit 2010 das Netzwerkprojekt „FairBleib Südniedersachsen“. Das Projekt ist ein vom Bund gefördertes Beratungsprojekt für Migranten mit dem Ziel der Hilfestellung bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Darüber hinaus erstreckt sich das Angebot u.a. auf die Verbesserung des Zugangs zur Ausbildung, Bewerbungstraining oder berufsbezogene Sprachförderung. Die Aktivitäten des Projektes erstrecken sich über die Landkreise Göttingen, Northeim, Osterode und in der Stadt Göttingen. Für das Projekt, welches am 30.06.2015 endet, ist eine Fortsetzung geplant.

Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) gelten alle Flüchtlinge, die ohne ihre Elternteile nach Deutschland einreisen oder von diesen getrennt sind.
Die unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlinge im Bereich des Landkreises Göttingen werden unter diesen Umständen vom Jugendamt in Obhut genommen.
Das weitere Verfahren zum Umgang mit umF gliedert sich nach den Mindeststandards auf, die links abgebildet sind.

Sobald ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling im Grenzdurchgangslager Friedland eintrifft, geht eine Meldung darüber beim Jugendamt ein. Dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen eine Erstbefragung möglichst mit Unterstützung eines Dolmetschers durch und nutzen dafür einen standardisierten Fragebogen. Es wird u.a. geklärt, ob eine verantwortungsvolle Betreuung -z.B. durch in Niedersachsen lebende Verwandte- gefunden werden kann.
Bestehen Zweifel an der Angabe zur Voll- oder Minderjährigkeit schließt sich an die Inobhutnahme ein Altersfeststellungsverfahren an. Bei der Feststellung der Volljährigkeit erfolgt die Rückführung in das Grenzdurchgangslager, da der besondere Schutz des Jugendamtes sich auf den Personenkreis der Minderjährigen konzentriert.

Ist die Minderjährigkeit von Beginn an eindeutig oder nach der Altersfeststellung bestätigt, verbleibt es bei der Inobhutnahme durch das Jugendamt als zuständigem Träger. Alle beteiligten Stellen werden vom Jugendamt über die Inobhutnahme in Kenntnis gesetzt. Im Anschluss daran wird die Unterbringungsform vom Jugendamt festgelegt. Dafür bestehen die Optionen, die links abgebildet sind.

In einer Asylaufnahmeeinrichtung oder in Gemeinschaftsunterkünften werden keine unbegleiteten Minderjährigen untergebracht.
Die weitere Betreuung übernimmt grundsätzlich die Jugendhilfe Südniedersachsen e.V. (JSN).

Die Erstversorgung der JSN beinhaltet insbesondere folgende Leistungen:

  • Unterbringung und Sicherung der physischen und psychischen Grundbedürfnisse, pädagogische Betreuung
  • Veranlassen einer Gesundheitsüberprüfung
  • Strukturierung des Alltags der Minderjährigen
  • Eröffnung von Bildungsperspektiven (Schulbesuch, Sprachkurs)
  • Gruppen-/Freizeitangebote
  •  Begleitung bei Behördengängen
  •  Einzel- und Gruppengespräche zur Unterstützung und Orientierung im Alltag
  •  Klärung eines jugendhilferechtlichen Bedarfs
  •  Möglichkeiten der Familienzusammenführung

Im Anschluss an die Erstversorgung erfolgt ein ausführlicher Bericht an das Jugendamt. Die Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings endet in folgenden Fällen:

  • mit der Übergabe des unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings an Personensorge- oder Erziehungsberechtigte
  • mit der Entscheidung über die Gewährung von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch VIII
  • wenn die Person entweicht und sich dadurch der Betreuung entzieht
  • mit Erreichen der Volljährigkeit nach deutschem Recht
  • mit Zuführung zu einem in Deutschland lebenden Verwandten

Abschließend wird die Bestellung eines Vormunds oder Pflegers vom Jugendamt veranlasst, der stets im Interesse des jungen Flüchtlings handelt. Zu dessen Aufgaben gehören u.a. die Ausübung der Personensorge und gesetzliche Vertretung, agieren als persönliche Ansprechpartner, Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung, treffen aller notwendigen Entscheidungen, Leistungsbeantragung nach SGB VIII (Hilfen zur Erziehung) und die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie der Ausländerbehörde. Alle beteiligten Schlüsselpersonen werden über die Einrichtung der Vormundschaft informiert und arbeiten engmaschig mit dem Vormund zusammen.

Im Fall von besonderem erzieherischem Bedarf können weitere Hilfen in Anspruch genommen werden.

Jugendamt

Frau Rudolph
0551-525 -176
rudolph@landkreisgoettingen.de

Jugendamt

Herr von Hof
0551-525 – 179
vonHof@landkreisgoettingen.de

Jugendhilfe Südniedersachsen

Finanzierung

Der Landkreis Göttingen trägt die Kosten für die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge einschließlich der Kosten im Krankheitsfall.
Das Land Niedersachsen erstattet dem Landkreis für diesen Zweck lediglich einen Pauschalbetrag von 6195 € pro Flüchtling pro Jahr.
Nach den Vorschriften des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) gewährt der Landkreis dem Flüchtling Grundleistungen für den notwendigen Bedarf an Unterkunft, Heizung, Ernährung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts.
Neben den Mietkosten werden nachstehende mtl. Regelsätze gewährt:

  •  Alleinstehende oder alleinerziehende Erwachsene 359 €
  •  Ehe- bzw. Lebenspartner 323 €
  •  Haushaltsangehörige Erwachsene 287 €
  •  Kinder von Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. LJ 283 €
  •  Kinder von Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. LJ 249 €
  •  Kinder bis zur Vollendung des 6. LJ 217 €

Darüber hinaus können Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in analoger Anwendung des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) gewährt werden.
Die Krankheitsversorgung wird zunächst über die Ausstellung eines Krankenscheines gesichert, mit dem nur zwingend notwendige Behandlungen durchgeführt werden.
Nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von mindestens 15 Monaten, der nicht rechtsmissbräuchlich herbeigeführt wurde, werden Leistungen analog der Vorschriften des SGB XII gewährt.
Die Regelsätze betragen dann:

  •  Alleinstehende oder alleinerziehende Erwachsene 399 €
  •  Ehe- bzw. Lebenspartner 360 €
  •  Haushaltsangehörige Erwachsene 320 €
  •  Kinder von Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. LJ 302 €
  •  Kinder von Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. LJ 267 €
  •  Kinder bis zur Vollendung des 6. LJ 234 €

Es erfolgt eine Anmeldung der Flüchtlinge bei einer Krankenkasse, in deren Anschluss eine elektronische Gesundheitskarte ausgestellt wird.

Amt für Soziales: Bereich AsylbLG

Frau Archontidis
0551-525 – 400
archontidis@landkreisgoettingen.de

Amt für Soziales: Sachgebietsleiter

Herr Liese
0551-525 – 399
liese@landkreisgoettingen.de

Willkommensbehörde

Der Landkreis Göttingen nimmt als eine von neun Kommunen am „Pilotprojekt zur Stärkung der Serviceorientierung, der Mittlerfunktion und der Willkommenskultur der Ausländerbehörde“ teil. Initiiert wurde das Projekt vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport.
Die erfolgreiche Bewerbung zur Projektteilnahme erfolgte in Kooperation mit dem Fusionspartner Landkreis Osterode, um ab 2017 eine abgestimmt einheitliche Haltung der Willkommenskultur gewährleisten. Die Kommunen werden in dieser Zeit von einer externen Organisationsberatung unterstützt und insbesondere durch interaktive Workshops begleitet.
Ziel dieses Projektes ist die Weiterentwicklung der Ausländerbehörde zu einer Willkommensbehörde, in der eine Willkommens- und Anerkennungskultur gelebt wird. Ziel ist es, die bereits gut gelebte Praxis der Ausländerbehörde weiter zu verbessern, das bürgernahe Servicebewusstsein zu optimieren und sich von der Dienstleistungskommune hin zu einer Bürgerkommune zu entwickeln. Dabei rückt insbesondere der Informations-, Beratungs- und Mittleraspekt näher ins Zentrum der täglichen Aufgaben. Die Verfahrensabläufe werden dabei zugunsten der Kundinnen und Kunden optimiert.

Beispielsweise stehen folgende Maßnahmen in der Planung:

  •  Verwendung mehrsprachiger Antragsformulare
  •  Informationsveranstaltungen zu ausländerrechtlichen Themen
  •  Absolvierung eines interkulturellen Trainings
  •  Einrichtung eines Kurses in Verwaltungsenglisch
  •  Entwicklung des Schnittstellenmanagements und weitere Vernetzung innerhalb der Verwaltung
Ausländerbehörde

Frau Jung

0551-525 – 355
jung@landkreisgoettingen.de

Ein Blick in die Zukunft

Die Zahl der Flüchtlinge steigt weiter an und das Anliegen des Landkreises Göttingen ist es, sich in einen organisationalen Prozess zu begeben, der es zulässt auf Veränderungen flexibel und wirksam zu reagieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen Sorge dafür, dass geflüchtete Menschen sich im Landkreis Göttingen wohl fühlen und ankommen können.
Die Arbeit zwischen den zahlreichen Akteure der Flüchtlingsarbeit soll in einer sehr engmaschigen Verknüpfung münden. Auch die Arbeit an diesem Leitfaden entwickelt sich stetig weiter und berücksichtig das aktuelle Geschehen.

Download

Sie können sich den Handlungsleitfaden mit einer ausführlichen Liste von AnsprechpartnerInnen auch als pdf-Datei herunterladen.

Handlungsleitfaden