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Welche Berührungspunkte ergeben sich zwischen den Flüchtlingsbewegungen nach Deutschland und den Aufgaben des Verfassungsschutzes?

Derzeit sucht eine große Zahl von Menschen Zuflucht und Schutz in Europa. Auch Deutschland ist Zielland von Flüchtlingsbewegungen, die ihren Ursprung meist in Ländern des Nahen und Mittleren Ostens (vor allem Syrien und Irak) sowie Südostasiens (vor allem Afghanistan) haben. Grundsätzlich ist nach Einschätzung der deutschen Sicherheitsbehörden davon auszugehen, dass sich unter den hier aufgenommenen Flüchtlingen auch

  • Sympathisanten bzw. Mitglieder extremistischer oder
    terroristischer Organisationen oder
  • ehemalige bzw. noch aktive Geheimdienstmitarbeiter fremder
    Staaten

befinden können. Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder erhielten bislang eine Vielzahl an Hinweisen, wonach insbesondere Islamisten die Flüchtlingsbewegungen
zur Einreise nach Deutschland bereits genutzt haben bzw. noch nutzen.

Um die hiermit verbundenen Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für die Sicherheit und die auswärtigen Belange der Bundesrepublik beurteilen zu können, werden derartige Hinweise von den deutschen Sicherheitsbehörden mit der gebotenen Sorgfalt bearbeitet und aufgeklärt.
Der Verfassungsschutz beobachtet zudem, inwiefern in Deutschland aktive Extremisten die derzeit bestehende Gelegenheit nutzen, um ihr Ansehen und ihre Mitgliederbasis durch fremdenfeindliche Propaganda und Aktionen zu stärken.

Aber auch extremistische Hilfsleistungen für Flüchtlinge sowie Werbungs- und Rekrutierungsversuche in oder im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften sind zu beobachten. Gerade unter dem Deckmantel humanitärer Hilfe könnte es Extremisten gelingen, Flüchtlinge zu radikalisieren und sie sogar zu Gewalthandlungen anzustacheln. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass sich Flüchtlinge aus eigenem Antrieb mit einer extremistischen Ideologie identifizieren, also eine Selbstradikalisierung durchlaufen.

Was ist das Ziel dieser Broschüre?

Zielgruppe dieser Handreichung sind Personen und Organisationen, die sich in der Flüchtlingshilfe professionell oder ehrenamtlich engagieren, vor allem aber die Mitarbeiter von Flüchtlingsunterkünften (Leitungen, Sicherheitspersonal, Seelsorger, Dolmetscher). Sie alle sollen auf potentielle Berührungspunkte zu extremistischen und geheimdienstlichen Aktivitäten aufmerksam gemacht werden, die sich in ihrem Arbeitsfeld ergeben können. Dabei informieren die nachfolgenden Ausführungen nicht nur zu islamistischen Aktivitäten mit Flüchtlingsbezug, sondern auch zu entsprechenden Tätigkeiten kurdischer Extremisten, zu rechts- und linksextremistischen Bestrebungen und zur potentiellen Ausforschung von Flüchtlingen durch Mitarbeiter oder Informanten ausländischer Geheimdienste.

Die Handreichung soll eine Hilfestellung zum Erkennen von und zum Umgang mit Hinweisen bieten, die sich zu diesen Beobachtungsfeldern des Verfassungsschutzes ergeben. Sollten hierzu Fragen oder persönlicher Beratungsbedarf aufkommen, können Sie jederzeit ihre nächstgelegene Behörde für Verfassungsschutz kontaktieren. Angaben zu Kontaktaufnahmemöglichkeiten finden sich auf den Internetpräsenzen der Landesbehördenfür Verfassungsschutz, die am Ende dieser Broschüre aufgelistet werden.

Broschüre:

broschuere-2016-08-handreichung-fuer-fluechtlingshelfer